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Arbeitssicherheitsschuhe

Arbeitssicherheitsschuhe sind Halbschuhe, Stiefel und Sandalen, die als Schutzkleidung eingesetzt werden. Vorgeschrieben werden diese z. B. vom Arbeitgeber, Berufsgenossenschaft, im Bauwesen und im Garten- und Landschaftsbau sowie bei der Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk und im Rettungsdienst.

Maßeinlagen

Die orthopädische Einlage ist eine in handwerklicher Einzelanfertigung gearbeitete Orthese. Einlagen dienen zur Korrektur, Stützung oder Bettung von Fußdeformitäten, diese Hilfsmittel werden in verschiedenen Ausführungen (Kork, Leder und thermoplastischen Kunststoff) individuell nach dem Fuß des Patienten angefertigt und können auch in Arbeitssicherheitsschuhen getragen werden.

Schuhzurichtungen

Orthopädische Schuhzurichtungen am Arbeitssicherheitsschuh sind Hilfsmittel und werden in handwerklicher Einzelanfertigung durchgeführt. Diese verschiedenen Umbau-, und Anpassungsarbeiten (Schuhzurichtungen) dienen dazu bestimmten Fußproblemen entgegenzuwirken.

DGUV Regel 112-191

Durch die Fusion der Berufsgenossenschaften und der öffentlichen Unfallversicherungsträger hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eine Vereinheitlichung der Regelwerke vorgenommen. Damit ändert sich die Bezeichnung BGR 191 in DGUV Regel 112-191.