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Schuhzurichtungen

Die orthopädische Schuhzurichtungen am Arbeitssicherheitsschuh beinhalten die Einarbeitung von orthopädischen Elementen, wie zum Beispiel Abrollhilfen, Schuh- und Absatzerhöhungen. Diese werden nach funktionellen und gesundheitlichen Gesichtspunkten individuell integriert und helfen, vorhandene Beschwerden zu beseitigen oder vorzubeugen.

Die orthopädischen Elemente müssen baumustergeprüft sein, damit die Arbeitssicherheitsschuhe weiterhin der Norm EN ISO 20345 entsprechen.

Durch spezielle Schulungen unserer Mitarbeiter können wir die Zulassung zur Anfertigung von orthopädischen Schuhzurichtungen an Arbeitssicherheitsschuhen nach den Sicherheitsbestimmungen S1 – S3 nachweisen.

Gerne beraten wir Sie ausführlich und helfen Ihnen, die notwendigen Unterlagen für die Kostenübernahme zusammen zu stellen.


Anpassungsmöglichkeiten am Sicherheitsschuh

  • Absatzerhöhung bis max. 20 mm
  • Verkürzungsausgleich bis max. 20mm zur Spitze verlaufend
  • Abrollhilfen bis max. 20 mm zur Spitze verlaufend
  • Innen- und/oder Außenranderhöhungen zur Spitze verlaufend

- Absatzerhöhung -

- Verkürzungsausgleich -

- Abrollhilfen -

- Innen- und/oder Außenranderhöhung -