Hinweise

  • Damit ein Sicherheitsschuh mit Einlagen und/oder Schuhzurichtungen ergänzt werden darf, muss die Bezeichnung BGR191 vorhanden sein.
  • Die Schuhe sollten eine CE Kennzeichnung und eine EG-Baumusterprüfbescheinigung vorweisen können.
  • Ergibt eine Gefährdungsbeurteilung, dass für den Arbeitsplatz Sicherheitsschuhe zu tragen sind, hat der Arbeitgeber diese dem Beschäftigten kostenlos zur Verfügung zu stellen.
  • Der Arbeitgeber übernimmt nur die Kosten für Sicherheitsschuhe, die er auch für Beschäftigte ohne Fußbehinderung aufwenden muss.
  • Wer die Kosten für Einlagen und/oder Schuhzurichtungen übernimmt, ist davon abhängig wie die körperliche Einschränkung des Beschäftigten entstanden ist.
  • Die Krankenkasse ist für die Kosten der Einlagen/Schuhzurichtung, die für Sicherheitsschuhe erforderlich sind, nicht zuständig.
  • Fremde Einlegesohlen/Schnürsenkel können die Isolations- bzw. Leitfähigkeit des gesamten Schuhs beeinflussen, wodurch es zu Unfällen im Elektrobereich kommen kann. Außerdem könnte der Abstand zwischen den Zehen und der Schutzkappe zu gering ausfallen, was wiederum bei Unfällen zu Quetschungen führen könnte.
  • Nur vom Hersteller freigegeben Einlegesohlen/Senkel dürfen verwendet werden.
  • Sicherheitsschuhe müssen sofort ausgetauscht werden, wenn Zehenkappen, Sohlen oder Nähte nicht mehr in einwandfreiem Zustand sind.

Versorgungsablauf

  • Ihr Orthopädie- oder Hausarzt bescheinigt Ihnen die Notwendigkeit des Tragens von orthopädischen Einlagen und/oder Schuhzurichtungen.
  • Ihr Arbeitgeber bescheinigt Ihnen die Notwendigkeit des Tragens von Arbeitssicherheitsschuhen.
  • Sie kommen mit den Bescheinigungen und Ihren Arbeitsschutzschuhen bei uns vorbei. (Neue Arbeitssicherheitsschuhe können Sie auch gerne bei uns im Geschäft erwerben.)
  • Wir überprüfen, ob wir für Ihr Schuhmodell baumustergeprüfte orthopädische Einlagen und/oder Schuhzurichtungen anfertigen können.
  • Wir erstellen für Sie einen Kostenvoranschlag, diesen reichen Sie beim entsprechenden Kostenträger ein.

Downloads

  • Notwendigkeitsbescheinigung (Arzt/Orthopäde)
    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung [Download]
  • Notwendigkeitsbescheinigung (Arbeitgeber)
    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung [Download]
  • Notwendigkeitsbescheinigung (Arbeitgeber)
    Deutsche Rentenversicherung G0134 [Download]